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KommentarRechnung ohne Richter

■ Warum die Gegner der A 20 eine schmerzhafte Niederlage kassierten

Autobahnen sind mit dem Grundgesetz vereinbar, auch die Ostseeautobahn, speziell die Teilstrecke südlich von Lübeck. Also sprach das Bundesverfassungsgericht, und niemand dürfte darüber erstaunt sein. Gleichwohl ist dieser Beschluß nicht das Resultat einer von notorisch Klagewütigen zu verantwortenden Justizposse.

Die Umweltschutzverbände, die den Gang nach Karlsruhe trotz dürftigster Erfolgsaussichten wagten, bewegte nicht die illusorische Vorstellung, die Trasse durch die Wakenitz-Niederung mit höchstrichterlicher Hilfe zu verhindern. Was sie insgeheim erhofften, waren juristische Wegweiser, denen bei anderen Verkehrsprojekten – ob Transrapid, ob Straßenbau – gefolgt werden könnte. Insofern ist die gnadenlose Abschmetterung ihres Begehrens schmerzhaft.

Denn die A 20 soll vor Lübecks Toren nicht enden; ihre logische Fortsetzung ist der projektierte nördliche Autobahnring um Hamburg herum bis an die A 7 zwischen Bremen und der Elbmetropole. Diese automobile Apokalypse beinhaltet als Kernstück, verkehrsplanerisch wie naturschützerisch, eine Elbquerung westlich der Hansestadt. Ob Brücke zwischen Glückstadt und Stade oder Tunnel bei Wedel – in beiden Fällen würden mit Kehdinger Land oder Haseldorfer Marsch Ökotope zerstört, die weit wertvoller sind als das zweifellos idyllische Tal der Wakenitz.

Für diese Auseinandersetzung erhofften sich die klagenden Umweltschützer juristisch wertvolle Tips aus Karlsruhe. Sie haben die Rechnung ohne die Richter gemacht.

Sven-Michael Veit

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