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Entschädigung ist perfekt

■ Einigung im Detail zwischen Bonn und Jewish Claims über Holocaust-Opfer im Osten

Bonn (taz/rtr) – Die Bundesregierung und die „Jewish Claims Conference“ (JCC) haben sich endgültig über die Entschädigungszahlungen für jene Holocaust-Opfer geeinigt, die bislang nichts bekommen haben.

Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums bestätigte am Samstag einen Bericht des Spiegels, nach dem die Bundesregierung 200 Millionen Mark in einen Fonds einzahlt. Aus diesem sollen 18.000 Holocaust-Opfer in Osteuropa Geld erhalten.

Der Einigung über die Details war ein monatelanges Gezerre hinter den Kulissen vorausgegangen. Im Mittelpunkt stand die bisherige Weigerung Bonns, über einen einmaligen Betrag hinaus weitere Zahlungen zu leisten. Bereits Anfang Januar dieses Jahres hatten sich die Vertreter der Bundesregierung und der Claims-Konferenz prinzipiell auf einen Fonds für die Opfer in Osteuropa verständigt (siehe taz vom 13.1.). In der neuesten Ausgabe des Spiegels heißt es weiterhin, man habe sich zusätzlich auch auf Details für die Entschädigung von Opfern geeinigt, die in der Zeit des Eisernen Vorhangs in den Westen gekommen waren. Die Kriterien für schwer geschädigte jüdische NS-Opfer in westlichen Ländern sollten so vereinfacht werden, daß auch weitere Verfolgte erstmals mit Unterstützung rechnen könnten. So werde jetzt bei der Berechnung der KZ- Haftdauer die Verschleppung in KZ-ähnliche Speziallager in Österreich oder in Arbeitslager an der österreichisch-ungarischen Grenze anerkannt. Des weiteren blieben für in den USA lebende KZ-Opfer, die älter als 70 Jahre sind, bei der Berechnung der zulässigen Jahreseinkommensgrenzen von 16.000 Dollar für Ledige und 21.000 Dollar für Verheiratete künftig die staatlichen Sozialleistungen unberücksichtigt. Für Israel sei eine ähnliche Regelung vorgesehen. Die Claims Conference rechne mit jährlichen Entschädigungen von insgesamt 45 Millionen Mark.

Individuelle Entschädigungen für jüdische NS-Opfer in Osteuropa waren von der Bundesregierung mit dem Hinweis abgelehnt worden, die Bundesrepublik Deutschland habe mit den früheren Staaten des Ostblocks bereits Pauschalzahlungen vereinbart. Nach der Grundsatzeinigung über die Einrichtung des Fonds im Januar hatte der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, erklärt, die 18.000 NS-Opfer in Osteuropa könnten nun eine Minimum- Rente von 250 Mark erhalten, falls man sich für eine Rentenform und nicht für eine Einmalzahlung entscheide. Jüdische Opfer im Westen, die schwer unter dem NS-Regime gelitten hatten und bedürftig sind, erhalten bereits eine Monatsrente von 500 Mark.

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