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Hausgesellschaft an Leine genommen

■ Nach Konflikten darf WBM nun nur noch an Mieter verkaufen

Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) muß bei künftigen Privatisierungen die Mieter berücksichtigen. Diese – auch von der Bauverwaltung als Leitbild vorgegebene – Selbstverständlichkeit wurde nun vom Bezirksamt Mitte, dem Koordinationsbüro und der WBM schriftlich vereinbart. Zahlreiche Verstöße gegen gültige mündliche Vereinbarungen, so Mittes Baustadtrat Thomas Flierl (für PDS), hätten diesen Schritt notwendig gemacht. Die Pflicht, vorrangig an Mieter zu verkaufen, so Flierl, gelte nur für die Sanierungsgebiete Spandauer und Rosenthaler Vorstadt.

Hintergrund des Konflikts ist der erklärte Wille der WBM, sich über die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 15 Prozent hinaus vom gesamten Altbaubestand in Mitte zu trennen. Dabei war es auch in den Sanierungsgebieten zu zahlreichen Verkäufen modernisierter und unmodernisierten Altbauten an sogenannte Zwischenerwerber gekommen.

Damit soll nun Schluß sein. Mit öffentlichen Mitteln modernisierte Altbauten sollen auch künftig im Bestand der WBM bleiben. „Damit ist gewährleistet, daß auch Sanierungsbetroffene mit Umsetzwohnungen versorgt werden können“, sagt Hartwig Dieser, dessen Koordinationsbüro das Sanierungsgeschehen in Mitte betreut. Wie der Verkauf von unsanierten Altbauten an die Mieter vonstatten gehen soll, wird zudem zur Zeit in drei Modellvorhaben erprobt.

Konflikte zwischen WBM einerseits und Bezirk sowie Mietern auf der anderen Seite hatte es erstmals 1993 im Rahmen der Einführung des Altschuldenhilfegesetzes gegeben. Damals hatte die WBM in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zwei Doppelhochhäuser in der Leipziger Straße an den Baron von Derschau verkauft. Uwe Rada

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