: Kein Schadenersatz
■ AKW-Betreiber verlieren Klage
Mal wieder ein Punkt für Kiels Energieminister Claus Möller im spannenden Duell mit den Hamburgischen Electricitätswerken (HEW). Das Kieler Landgericht wies am Freitag eine Klage der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKB) auf 1,5 Millionen Mark Schadenersatz zurück. Die hätte der Stromproduzent gerne für einen von Möller verfügten viertägigen AKW-Stillstand eingeheimst.
Was die Atomkraftbetreiber so richtig nerven dürfte: Ihre Schadensersatzklage scheiterte an zwei saublöden Formfehler. Für das Urteil, so Gerichtssprecher Brommmann, sei ausschlaggebend gewesen, daß die KKB überwiegend nicht eigene Ansprüche, sondern abgetretene Forderungen der Gesellschafter HEW und PreussenElectra vertreten haben. Die aber könnten keine Ansprüche geltend machen und an die KKB abtreten. Die eigenen Ansprüche der KKB wies das Gericht hingegen zurück, weil diese viel eher hätte Rechtsmittel einlegen müssen.
Prozeßgewinner Claus Möller (SPD) sah seine Atompolitik gestern durch das Urteil bestätigt und warnte die HEW „vor dem Irrglauben, mit unbegründeten Schadensersatzforderungen ließe sich Druck auf die Reaktorsicherheitsbehörde ausüben“. Die HEW wiederum betonten, das Beschreiten eines Rechtsweges sei kein unzulässiger Druck und kündigten folgerichtig die Behelligung des Oberlandesgerichts an. mac
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