: Homo-Ehe auf dem Standesamt
Die „Hamburger Ehe“ ist heute im Senat. Der vertrauliche Gesetzesentwurf sieht Standesamt, Partnerschaftsbuch und Trauzeugen vor ■ Von Silke Mertins
Im rot-grünen Senat steht heute die „Hamburger Ehe“ auf der Tagesordnung. Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) legt einen Gesetzesentwurf vor, der es Lesben und Schwulen ermöglicht, ihre Lebensgemeinschaft registrieren zu lassen. Es wird davon ausgegangen, daß die Vorlage vom Senat gebilligt wird. Denn in der Behördenabstimmung wurde mehrheitlich Zustimmung signalisiert. Das geht aus einer vertraulichen Senatsdrucksache hervor.
Damit könnte Hamburg schon in wenigen Wochen – möglicherweise noch vor der Bundestagswahl – das erste Bundesland sein, in dem Lesben und Schwule sich offiziell das Jawort geben dürfen. „Die Partnerinnen oder Partner erklären vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten, daß sie eine auf Dauer angelegte Partnerschaft eingegangen sind“, heißt es in dem Papier. Die „Eintragungswilligen“ können zu der Zeremonie, die „in einer der Bedeutung der Partnerschaft angemessenen würdigen Weise vorgenommen werden“ soll, ZeugInnen mitbringen. Das Paar erhält eine Urkunde und ein „Partnerschaftsbuch“ – analog zu Heiratsurkunde und Familienbuch. Als Tatort schwuler und lesbischer Treueschwüre hat sich das Standesamt Eimsbüttel angeboten.
Auf Wunsch der GAL soll es reichen, wenn ein Partner in Hamburg lebt. Ausländischen „Heiratswilligen“ soll die Eintragung zudem dadurch erleichtert werden, daß Papiere wie die Ledigkeitsbescheinigung nicht zwingend vorgelegt werden müssen. Denn die aus Ländern wie Rumänien oder Iran zu beschaffen, wo Homosexuelle verfolgt werden, ist oft schwierig. In begründeten Fällen sollen eidesstattliche Erklärungen reichen.
Die Innenbehörde monierte in der Behördenabstimmung, daß Standesbeamten „zusätzliche andere Aufgaben“ mit dem derzeitigen Personalschlüssel nicht zugemutet werden könnten. Das Gleichstellungsamt hält der Kritik entgegen, daß Standesbeamte bereits „andere“ Aufgaben wahrnehmen, wie etwa Kirchenaustritte. Außerdem sei ein lesbischwuler Ansturm auf das Standesamt Eimsbüttel nicht zu befürchten. Selbst in Dänemark, wo Homo-Partnerschaften den Hetero-Ehen rechtlich gleichgestellt sind, hätten in den ersten zweieinhalb Jahren nur 1152 Paare davon Gebrauch gemacht.
Allerdings betont der Gesetzesentwurf auch die symbolische Bedeutung der „Hamburger Ehe“. Die Eintragung habe „keinerlei Rechtsfolgen“. Homo-Paare erhielten durch die standesamtliche Eintragung aber „einen offiziellen Charakter und werden in der Öffentlichkeit sichtbarer“. Eine umfassende Regelung mit Angehörigen-Status, Erbschafts- und Steuerrecht könne nur auf Bundesebene geschaffen werden.
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