: Bestechlichkeit
Das Hamburger Amtsgericht hat gestern einen früheren Angestellten der Ausländerbehörde wegen Vorteilsannahme und Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 31jährige hatte gestanden, in den Jahren 1993 und 1994 in 23 Fällen AusländerInnen Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt und dafür jeweils bis zu 1000 Mark oder andere Vorteile erhalten zu haben.
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