Schlappe für Senat bei Ladenschluß

■ OVG: Wer Sonntag öffnet, muß am Samstag früher schließen

In Sachen Ladenschluß haben der Bremer Senat und der Einzelhandel eine Niederlage kassiert. Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Senatsverordnung für unwirksam erklärt. Darin hatte die Landesregierung Einzelhändlern gestattet, auch am Samstag vor verkaufsoffenen Sonntagen ihre Läden bis 16 Uhr geöffnet zu halten. „Eindeutig rechtswidrig“, urteilte das Gericht und gab den Normenkontrollklagen zweier Verkäuferinnen recht.

Im bundesweit geltenden Ladenschlußgesetz ist festgelegt, daß vor ausnahmsweise genehmigten Einkaufssonntagen am Samstag schon um 14 Uhr Schluß sein muß mit Shopping. So müssen die Läden in Bremen-Stadt, die am Freimarkt-Sonntag (18. Oktober) öffnen wollen, am Samstag zuvor zwei Stunden eher schließen als sonst. Ebenso geht es den Kaufleuten in Bremen-Nord zum Vegesacker Hafenfest am 27. September.

Das in dieser Sache federführende Arbeitsressort hatte trotz Bedenken aus dem Hause von Justizsenator Henning Scherf gehofft, die Schranken des Bundesgesetzes umgehen zu können. Das Gesetz erlaubt bei Messen oder großen Märkten ausnahmsweise auch an Wochentagen eine Ladenöffnungszeit bis 21 Uhr. Einen solchen Ausnahmetag wollte man nun auf den Samstag anwenden. Arbeitsstaatsrat Arnold Knigge hatte argumentiert, die Schutzrechte der ArbeitnehmerInnen seien trotz längerer Öffnungszeiten am Samstag gesichert. Wer am Samstag bis 16 Uhr arbeiten müsse, dürfe gemäß der Senatsverordnung nicht auch am Sonntag herangezogen werden.

Das sei nicht zu kontrollieren, befanden die Anwälte der KlägerInnen im Verein mit der Gewerkschaft HBV. Gerade in kleineren Betrieben könnten sich Beschäftigte dem Druck der Chefs nicht widersetzen. Gewerkschafter und Betriebsräte bestreiten jedoch nicht, daß die Sonntagsarbeit unter den Belegschaften begehrt ist – immerhin verdienen die schlechtbezahlten VerkäuferInnen an solchen Tagen bis zu 75 Mark die Stunde.

HBV-Sekretär Heiner Schilling mißt dem Spruch des OVG aber eine grundsätzliche Bedeutung bei. „Es wurde Zeit, daß im Interesse der VerkäuferInnen dem Wildwuchs bei der Ladenöffnung Einhalt geboten wird“. Arbeitssenator Uwe Beckmeyer (SPD) forderte, das Ladenschlußgesetz auf Bundesebene nachzubessern. Es müsse deutlicher zwischen Arbeitnehmerschutz und Ladenschluß getrennt werden. Der Arbeitnehmerschutz könne an anderer Stelle besser geregelt werden. jof