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Gericht: Sprayer nur beschränkt bestrafbar

Berlin (dpa) – Nur wenn ihre Schmierereien eine Substanzbeschädigung der bemalten Oberflächen auslösen, dürfen Grafitti-Sprayer bestraft werden. Das entschied das Berliner Kammergericht. Nun sind die Hürden höher für Strafbarmachung. Es liege nur dann eine verfolgbare Sachbeschädigung vor, wenn die Farbe etwa Wände oder die Oberflächen von U-Bahn-Zügen beschädige oder die Reinigung zu einer Beschädigung führe, so das Gericht. Das Urteil wird bundesweit Einfluß auf die Rechtsprechung zu Grafitti-Sprühereien haben.

(Az.:51Ss173/98-35/98)

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