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Kiels Landesetat gestoppt

■ Karlsruhe gibt Einspruch der Opposition gegen Heide Simonis' (SPD) Haushalt statt

Karlsruhe (taz) – Der rot-grüne Landeshaushalt von Schleswig- Holstein wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. Auf Antrag von 34 CDU- und FDP-Landtagsabgeordneten erließ Karlsruhe gestern eine einstweilige Anordnung gegen das Haushaltsgesetz des Landes.

Stein des Anstoßes ist der Verkauf von 500 der insgesamt rund 2.500 Landesimmobilien an die Kieler Investitionsbank (I-Bank). Bis zum Jahr 2000 sind Einnahmen von 750 Millionen DM vorgesehen. Behörden und Ämter, die derzeit in diesen Gebäuden residieren, sollen diese künftig von der I-Bank mieten.

Nach Ansicht der Kieler Opposition verbirgt sich hinter diesem „Liegenschaftsmodell“ ein Verfassungsverstoß. Denn die Investitionsbank befindet sich weitgehend im öffentlichen Besitz und muß den Kaufpreis, den sie ans Land zahlt, größtenteils auf dem freien Kapitalmarkt aufnehmen. Indirekt, so argumentierten CDU und FDP, liege also eine Kreditaufnahme durch das Land vor. Laut dem Kieler Haushaltsrecht darf das Land allerdings nicht mehr Geld per Darlehen aufnehmen, als es im selben Jahr für Investitionen ausgibt. Einnahmen von 250 Millionen Mark aus dem beanstandeten Geschäft, die bereits im laufenden Haushalt eingeplant waren, hätten das Land deutlich über diese Grenze gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Kieler Haushalt nun vorläufig gestoppt. Eine „Folgenabwägung“ spreche dafür, das sonst nicht mehr rückgängig zu machende Liegenschaftsmodell einstweilen zu stoppen, so der zuständige Zweite Senat. Ministerpräsidentin Heide Simonis (SPD) rief ihr Kabinett sogleich zu einer Sondersitzung zusammen. Und Finanzminister Claus Möller erließ eine Haushaltssperre. Az.: 2 BvK 1/98

Christian Rath

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