: Le Pen droht Entzug des passiven Wahlrechts
Versailles (AP) – Der rechtsextreme französische Politiker Jean- Marie Le Pen kämpft vor Gericht um sein passives Wahlrecht. Gestern morgen begann in Versailles der Berufungsprozeß, mit dem er ein entsprechendes Urteil vom April abwenden will. Sollte die Entscheidung bestätigt werden, könnte Le Pen im kommenden Jahr nicht bei der Europawahl antreten. Vor dem Gerichtsgebäude in Versailles forderten mehrere Anhänger des Vorsitzenden der Nationalen Front (FN) „Gerechtigkeit für Le Pen“. Ihm wird vorgeworfen, bei einer Veranstaltung vor der Parlamentswahl 1997 in Mantes-la-Jolie eine sozialistische Politikerin geschlagen zu haben. Dies könte das Ende der politischen Karriere Le Pens bedeuten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen