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Gericht: Abschiebung nach Algerien zulässig

Koblenz (dpa) – Die Abschiebung algerischer Staatsangehöriger in ihr Heimatland ist grundsätzlich zulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden. Wie die Neue Zeitschrift für Verwaltungrecht in ihrer jüngsten Ausgabe berichtet, gilt dies nach Meinung der Richter trotz der gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen algerischen Sicherheitskräften und gewaltbereiten Islamisten sowie der damit verbundenen Übergriffe auf die Zivilbevölkerung (Az.: 10 A 11881/96). Trotz der Kämpfe bestehe für unbeteiligte Algerier keine so extreme Gefahrenlage, daß eine Abschiebung nicht verantwortet werden könne, urteilte das Gericht. Seit Verhängung des Ausnahmezustands in Algerien 1992 sind 60.000 bis 100.000 Menschen getötet worden.

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