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Sozialverträgliche Aufträge

Öffentliche Aufträger werden in Zukunft bevorzugt an Betriebe vergeben, die Auszubildenden einstellen und in denen eine möglichst hohe Zahl von Frauen arbeitet. Das hat der Hamburger Senat gestern beschlossen.

Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, müssen demnach nicht nur angeben, wie viele Arbeitnehmerinnen sie beschäftigen, sondern auch, welchen Anteil ihr Lohn am Gesamtgehalt des Betriebes hat (siehe taz hamburg vom 14. Oktober). Damit geht Hamburg über ähnliche Regelungen in den meisten anderen Bundesländern hinaus.

Gleichstellungssenatorin Krista Sager (GAL) begrüßte gestern die Entscheidung des Senats. „Die neue Richtlinie ist ein erfreulicher Schritt aus frauenpolitischer Sicht“, erklärte sie. Zum ersten Mal setze der Staat seine Macht als Kunde privater Firmen ein, um die Position der bei den AuftragnehmerInnen beschäftigten Frauen zu stärken.

Die Richtlinie war in den vergangenen Monaten von Grünen PolitikerInnen maßgeblich vorbereitet worden. Sie ist Bestandteil des vor einem Jahr abgeschlossenen Koalitionsvertrags zwischen SPD und GAL in der Hansestadt.

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