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Modellflieger-Absturz: 10.000 Mark Schmerzensgeld

Die Stadt Westerland auf Sylt muß 10.000 Mark Schmerzensgeld an das Kind einer westfälischen Urlauberfamilie bezahlen, das durch einen „Flugzeugabsturz“ schwer verletzt worden ist. Das hat ein Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig entschieden.

Das heute elfjährige Mädchen war Anfang August 1995 am Westerländer Strand von einem ferngesteuerten, zweieinhalb Meter langen Modellflugzeug getroffen worden. Verursacher des Unfalls war ein Musiker aus Prag, der damals den Flieger ohne Erlaubnis starten ließ. Vom Amtsgericht war der Mann, der mit seinem Kurorchester in Westerland gastierte, 1995 wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1000 Mark verurteilt worden.

Dem Kind wurden schon damals Schadensersatzansprüche in Höhe von rund 1300 Mark zugesprochen. In einem weiteren Verfahren hatten die Eltern des Mädchens die Stadt Westerland als Eigentümer des Kurbetriebes wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht auf Schmerzensgeld verklagt. Vergleichsvorschläge des Landgerichts Flensburg sowie des Oberlandesgerichts (OLG) waren 1996 und im September dieses Jahres von der Stadt Westerland stets abgelehnt worden. Nun muß sie doch zahlen, entschied das OLG. lno

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