: Keine Abschiebung während Mutterschutz
Koblenz (dpa) – Eine ausländische Mutter darf in den ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes grundsätzlich nicht abgeschoben werden. Jede Mutter habe Anspruch auf Schutz und Fürsorge, begründete das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz seine Entscheidung. In den ersten acht Wochen nach einer Geburt sind einer Frau die Strapazen einer Abschiebung nicht zuzumuten. (Az.: 7 B 12213/98)
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