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Abass steht vor der Ausweisung

■ Ausländeramt bereitet Aufenthaltsverbot für Togoer vor

Die Bremer Ausländerbehörde will den 18jährigen Togoer Abass A. ausweisen. Nach Angaben von Behördenleiter Dieter Trappmann wird das entsprechende Verfahren zur Zeit eingeleitet. Im Gegensatz zu einer Abschiebung hat eine Ausweisung die Konsequenz, daß der Betroffene nicht wieder nach Deutschland einreisen darf. Wie lange, hängt von der verhängten Sperrfrist ab.

Abass soll ausgewiesen werden, weil er sich zur Zeit illegal in Deutschland aufhält. Wie berichtet, ist der Togoer untergetaucht, nachdem seine Duldung abgelaufen war und er abgeschoben werden sollte. Abass A. wehrt sich jedoch aus mehreren Gründen gegen eine Rückkehr in sein Heimatland. Zum einen behauptet er, in Togo vom Eyadema-Regime politisch verfolgt zu werden. Zum anderen hält sich sein minderjähriger Bruder Ibrahim legal in Bremen auf und besucht das Schulzentrum Kornstraße. Drittens will Abass seine Verlobte Birte F. aus Bremen heiraten. Dazu fehlen ihm nur noch wenige Dokumente. Dennoch beharren Ausländeramt und Innenbehörde auf seiner Ausreise.

Abass und sein Bruder Ibrahim sind in Bremen bekannt geworden, weil Hunderte SchülerInnen des Schulzentrums Kornstraße für den Verbleib der beiden auf die Straße gegangen waren. Jeti

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