AKW-Gegner begnadigt

■ Trittin treibt den Schadenersatz für Gorleben-Besetzung vorerst nicht ein

Hannover (taz) – Bundesumweltminister Jürgen Trittin will bei 14 AKW-Gegnern aus dem Wendland vorerst keine 150.000 Mark Schadenersatz eintreiben. So viel sollten diese für eine Protestaktion auf der Gorlebener Endlagerbaustelle zahlen. Im Sommer 1990 hatten sie zum Amtsantritt der ersten rot-grünen Landesregierung in Niedersachsen – Bundesratsminister seinerzeit: Jürgen Trittin – freudig die Födertürme des Gorlebener Endlagerbergwerkes besetzt. Später waren sie auf Betreiben des Bundesamtes für Strahlenschutz wegen eines gut eintägigen Stillstandes der Arbeiten in dem Bergwerk zu Schadenersatz verurteilt worden.

Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Schadenersatzurteil liegt zwar noch in Karlsruhe. Dennoch hatte des Bundesamt für Strahlenschutz Anfang November, genau eine Woche nach dem Amtsantritt von Jürgen Trittin in Bonn, beim Landgericht Lüneburg die Vollstreckung des Schadenersatzurteils in die Wege geleitet. Den „politischen Sympathien“, die der frischgebackene Bundesumweltminister für die Förderturmbesetzer bekundete, standen nun die Regeln des Haushaltsrechtes entgegen, nach denen Politiker nicht umstandslos auf dem Staat zustehende Einnahmen verzichten können.

Nach eingehender juristischer Prüfung hat das Bundesumweltministerium jetzt zumindest die Zwangsvollstreckung der 150.000 Mark erst einmal ausgesetzt. „Außerdem lassen wir die Schadenersatzklage bis zum Abschluß der Konsensgespräche ruhen“, sagte gestern der Sprecher des Bundesumweltministers, Michael Schroeren. Das Bundesumweltministerium erwarte nun, daß die Betroffenen förmlich ihr Einverständnis zu dieser Regelung erklären. Jürgen Voges