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"Nicht viel mehr als heiße Luft"

■ Behindertenverbände drohen, Entwurf des Landesgleichberechtigungsgesetzes von SPD und CDU nicht mehr zu unterstützen. Ihnen fehlt ein klar definiertes Diskriminierungsverbot

Die Behindertenorganisationen haben den von SPD und CDU vorgelegten Entwurf für ein „Landesgleichberechtigungsgesetz von Menschen mit und ohne Behinderung“ (LGBG) heftig kritisiert. „Wir haben vier Grundforderungen, die unbedingt im Gesetz enthalten seien müssen“, sagte Hartwig Eisel von der Landesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte“. Bislang mangelt es zumindest an einer der vier Forderungen, einem „klar definierten Diskriminierungsverbot“. Bei den anderen drei wird befürchtet, daß diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf der Strecke bleiben könnten.

Für den morgigen Donnerstag sind die Sachverständigen der Behindertenverbände im Sozialausschuß des Abgeordnetenhauses zur Anhörung geladen. Sie haben inzwischen einen Alternativentwurf vorgelegt und drohen der Koalition an, ihrem Entwurf die Unterstützung zu entziehen.

Klar befürworten die Verbände – entsprechend ihrer Grundforderungen – lediglich zwei Dinge an dem SPD/CDU-Gesetzentwurf: Erstens soll die deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt werden. „Dann ist es nicht mehr möglich, daß gehörlose Kinder in manchen Schulen gezwungen werden, die Lautsprache zu lernen“, sagt Martin Eisermann vom „Bündnis selbstbestimmt Leben“.

Zweitens soll das Verbandsklagerecht eingeführt werden, das den Behindertenorganisationen in bestimmten Fällen ermöglicht, juristisch gegen Mißstände vorzugehen. Doch das Verbandsklagerecht ist juristisch umstritten. SPD- Justizsenator Ehrhart Körting hält das Verbandsklagerecht nicht in allen Fällen für sinnvoll. Körting: „Das muß überprüft werden.“ Die vierte Forderung der Behindertenverbände, die gesetzliche Sicherung des Telebusses, sieht der Gesetzentwurf zwar vor, doch Benutzungsbedingungen und Finanzierung werden nicht geregelt.

Ähnlich wie die Behinderten hält der bündnisgrüne Abgeordnete Dietmar Volk den Gesetzentwurf für „nicht viel mehr als heiße Luft“. Die Grünen haben deshalb einen eigenen Entwurf zur Veränderung der Bauordnung vorgelegt. Hier sieht Volk besonderen Handlungsbedarf. Zudem hofft er auf die rot-grüne Bundesregierung, die die Erstellung eines bundesweiten Antidiskriminierungsgesetzes angekündigt hat. Auf Länderebene gibt es bislang bundesweit keine gesetzliche Regelung.

SPD-Sozialpolitikerin Christa Friedl und ihr CDU-Kollege Christian Zippel kennen die Kritik von Behindertenverbänden und Opposition. Sie hätten gerne mehr durchgesetzt, betonen beide, doch die Verhandlungen mit den anderen RessortpolitikerInnen seien hart.

Neben den SozialpolitikerInnen sind unter anderem auch die Bau-, Schul- und Rechtsfachleute der Fraktionen an dem Gesetzentwurf beteiligt. Dennoch stehen Friedl und Zippel zu ihrer Vorlage. Sie setzten vor allem auf die „Signalwirkung“ (Friedl), die von einem solchen Gesetz ausgehe. Zippel: „Das wichtigste ist, daß es endlich ein solches Gesetz gibt.“ Die Behindertenverbände befürchten aber, daß dies allein dem Wahlkampf von SPD und CDU nützen wird. Sabine am Orde

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