: Richtlinien für Raubkunst
■ Konferenz zu Holocaust-Vermögen einigt sich auf nicht verbindliche Prinzipien
Washington/Berlin (dpa) – Die internationale Konferenz über das geraubte Vermögen von Holocaust-Opfern in Washington hat sich auf Prinzipien für den Umgang mit geraubten Kunstwerken verständigt. In der am Mittwoch abend veröffentlichten Erklärung wurden alle Länder aufgefordert, ihre Archive zu öffnen. Von den Nationalsozialisten gestohlene Werke sollen identifiziert und die rechtmäßigen Eigentümer ausfindig gemacht werden. Diese Informationen sollen dazu in einer internationalen Datenbank zusammengeführt werden.
Zu den Bedingungen der Rückgabe als Raubgut identifizierter Kunstwerke bleibt die ausdrücklich als nicht verbindlich gekennzeichnete Erklärung von Washington sehr vage. Es müsse für jeden Einzelfall eine „gerechte und faire Lösung“ gefunden werden. „Die Welt der Kunst wird nicht mehr dieselbe sein“, kommentierte dennoch US-Staatssekretär Stuart Eizenstat die Übereinkunft.
Die Chefin des Wuppertaler Von der Heydt-Museums, Sabine Fehlemann, wies darauf hin, daß sich in vielen großen Museen vor allem solche Kunstwerke befinden, die „indirekt“ aus ehemals jüdischem Besitz stammten. So hätten jüdische Sammler oft wertvolle Altmeistergemälde verkauft, um die für ihre Emigration geforderte sogenannte „Reichsfluchtsteuer“ bezahlen zu können. Diese Kunstwerke hingen heute als „Besitz der Bundesrepublik“ in den Museen.
Scharfe Kritik wurde in Washington am Vatikan geübt, der sich erneut weigerte, seine Archive zu öffnen. Es könne als sicher gelten, daß flüchtende SS-Leute, denen 1945 Zuflucht in Klöstern gewährt wurde, auch Kunst- und Wertgegenstände mitgebracht hätten, sagte Lord Janner, Vorsitzender des britischen Holocaust Education Trust.
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