: Phantasieprodukte verbieten? –betr.: „Vorbild Bayern“ (Internet), taz vom 26. 11. 98
Die zitierte Äußerung von Frau Leutheusser-Schnarrenberger, daß auch der Konsument von Kinderpornographie mitverantwortlich dafür ist, daß Kinder zu diesem Zweck sexuell mißbraucht werden, leuchtet sicherlich jedem ein und kann wohl auch von Roland Beck nicht entkräftet werden. Völlig hinrissig finde ich allerdings die durch den Autor dargelegte Rechtslage, nach der auch Texte und Zeichnungen strafbar sind. Bisher war es für mich undenkbar, daß in Deutschland der Besitz reiner Phantasieprodukte strafbar sein könnte.
Gerade um den Mißbrauch von Kindern zu vermeiden und andererseits Pädophilen „die Chance zur legalen Triebabfuhr, die einen unmittelbaren Schutz für Kinder bedeuten würde“, zu ermöglichen, müßte doch die Herstellung, Verbreitung und der Besitz von reiner Fiktion ausdrücklich straffrei gestellt werden. Wer selbst Phantasieprodukte verbietet, braucht sich nicht wundern, wenn der reale Kindesmißbrauch zunimmt. [...] Klaus-Jürgen Schmidt, Bad Ems
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