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„Keine richtige Körperverletzung“

■ Verfahren gegen Polizeibeamte eingestellt, die eine Türkin geprügelt haben sollen

Hamburgs Staatsanwaltschaft hat jetzt ein Verfahren gegen zwei Beamte der Davidwache eingestellt, die eine 20jährige Türkin geprügelt haben sollen (taz berichtete am 11. 4.). Sprecher Rüdiger Bagger: „Es bestand kein genügender Anlaß zur Erhebung einer öffentlichen Anklage.“

Züleyha Ö. hatte am Nachmittag des 6. April beim Babysitten ihrer Nichte Edda in der Wohnung ihres Bruders in St. Pauli – angeblich – die Musik zu laut. Zwei Polizisten, vermutlich von Nachbarn alarmiert, forderten sie auf, die Musik leiser zu stellen und zudem ihre Personalien vorzulegen. Da sie keinen Ausweis dabei hatte, sollte sie mit auf das Revier kommen. Das ginge nicht, erwiderte Zuleyha Ö., weil sie auf das eineinhalbjährige Kind aufpassen müsse. Was dann folgte, schilderte sie gegenüber der taz so: „Mich hat ein Polizist angegriffen und in den Würgegriff genommen. Ich habe keine Luft mehr bekommen. Dann hat er mich mehrfach geschlagen.“ Es gelang ihnen aber nicht, die 20jährige abzutransportieren. Eine Stunde später erschien dann Züleyha in Begleitung ihres Bruders freiwillig auf der Davidwache und legte ihre Personalpapiere vor.

Die Polizisten beharrten jedoch auf einem Verfahren wegen Widerstands, die aufgebrachte Türkin erstattete Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Das Verfahren gegen die Polizisten wurde nun eingestellt. Es sei zu bezweifeln, so Staatsanwalt Bagger, ob es überhaupt zu einer Körperverletzung gekommen sei. Es seien nur „geringfügige“ Kratzer am Hals von Züleyha Ö. festgestellt worden, eine Amtsärztin habe die Verletzungen als kaum nennenswert attestiert. Das Verhalten der Beamten, so Bagger, sei „rechtmäßig“ gewesen.

Das Verfahren gegen Züleyha Ö. wegen Widerstandes geht aber weiter – und wird wohl kaum mit einer Einstellung enden. Hilfe kann die Türkin vielleicht von „amnesty international“ erwarten: „ai“ hat eine Untersuchung des Falles angekündigt. Kai von Appen

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