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AsylbewerberInnen nicht mehr überrumpeln

■ Chef der Ausländerbehörde will in Zukunft nicht so gnadenlos sein

Der Hamburger Ausländerbehörden-Chef Peter Dauer hat eine Revison im Vorgehen gegen abgelehnte AsylbewerberInnen angekündigt: „Wir wollen nicht mehr, daß der Eindruck entsteht, wir würden die Leute überrumpeln“, versicherte Dauer gestern in einem Gespräch mit AktivistInnen des Flüchtlingsrates und des Antirassistischen Telefons. „Eine entsprechende Dienstanweisung“, so Dauer, „wird gerade ausgearbeitet.“

Bislang waren in der Ausländerbehörde abgelehnte Asylbewerber bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltspapiere mehrfach in eine Falle getappt. Denn oft hatte das Bundesamt zur Anerkennung von Flüchtlingen die Hamburger Behörde Wochen vor den Betroffenen darüber informiert, daß der Asylantrag abgelehnt worden sei. Tauchte der ahnungslose Flüchtling dann in der Behörde auf, wurde er ohne anwaltliche Beratung mit der Forderung konfrontiert, unverzüglich „freiwillig“ auszureisen. Bei Weigerung klickten im schlimmsten Fall die Handschellen und es ging sofort in den Abschiebeflieger (taz berichtete mehrfach).

Diese Praxis habe das Bundesamt nunmehr nach einem Verwaltungsgerichtsurteil aufgegeben, erklärte Dauer gestern: „Wir bekommen jetzt zeitgleich mit dem Betroffenen den Ablehnungsbescheid.“ Um dem Flüchtling die Möglichkeit zu geben, einen Anwalt zu konsultieren oder Rechtsmittel einzulegen, gewähre die Ausländerbehörde zusätzlich noch eine kurze „Nachfrist“. Dauer: „Wenn viele das aber zum Anlaß nehmen, unterzutauchen, werden wir das wieder ändern.“

Im Konflikt um den Hungerstreik im Abschiebeknast Glasmoor, an dem sich vorige Woche zwölf Häftlinge beteiligten, wird es heute zu keiner Abschiebung kommen. Das kündigten Dauer und die zuständige Sachbearbeiterin ebenfalls während des Meetings an. Die Ausländerbehörde hatte am Wochenende nochmals die Akten der Betroffenen geprüft mit dem Ergebnis, daß die Hungerstreikenden – von denen gestern noch sieben die Nahrung verweigerten – illegal in Hamburg leben. „Dann können wir die nicht einfach aus der Haft entlassen, weil wir davon ausgehen müssen, daß die wieder untertauchen“, warb Dauer vergebens um Verständnis.

Diejenigen, die einen Asylfolgeantrag gestellt hätten, könnten zwar ohnehin nicht abgeschoben werden. Zwei Hungerstreikende hätten aber keinen Asylantrag gestellt: „Wir können nicht zusagen, daß aus diesem Kreis nicht abgeschoben wird“, so Dauer. Die Sachbearbeiterin einschränkend: „Wir werden die beiden Personen aber nochmals anhören, ob sich etwas geändert hat.“ Da der Gesundheitszustand der Nahrungsverweigerer geschwächt ist, wäre Behutsamkeit angesagt. Dauer versprach: „Wir werden nicht leichtfertig vorgehen.“ Kai von Appen

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