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Ein Prozeß mit ungewissem Ausgang

■ Noch viele Verfahrensfragen sind offen. Möglich ist, daß der Senat das Amtsenthebungsverfahren gegen Clinton erst gar nicht eröffnet

Das Impeachment ist ein zweiteiliger Prozeß. Das Repräsentantenhaus erhebt Anklage, verhandelt wird aber vor dem Senat. Das Repräsentantenhaus benannte am Samstag auch gleich die Vertreter der Anklage. Die sogenannten „Manager“ des Impeachments werden von den Republikanern im Rechtsausschuß gestellt. Das Amtsenthebungsverfahren, das im Januar beginnen soll, wird unter dem Vorsitz des obersten Verfassungsrichter durchgeführt. Die einhundert Senatoren fungieren als Geschworene. Eine Verurteilung des Präsidenten kann jedoch nur mit einer Zweidrittelmehrheit erfolgen. Um Bill Clinton aus dem Amt zu jagen, müßten somit zusätzlich zu den 55 republikanischen Senatsmitgliedern noch mindestens 12 der 45 Demokraten gegen den Präsidenten stimmen.

Wie in ordentlichen Gerichten auch, können dem Impeachment sogenannte „Plea Bargains“ vorausgehen, das sind Vorverhandlungen, bei denen Geständnisse gegen mildere Strafen oder eine Abkürzung des Verfahrens ausgehandelt werden. Die Senatoren können aber auch den Prozeß einstellen oder erst gar nicht eröffnen.

Da dies erst das zweite Impeachment eines Präsidenten in der Geschichte der USA ist, sind viele Verfahrensfragen noch ungeklärt. So ist noch offen, ob mit der am Samstag verabschiedeten Resolution überhaupt der Amtsenthebungsprozeß eröffnet werden kann. Wenn der Kongreß im Januar zusammentritt, beginnt eine neue Legislaturperiode. Verfassungsrechtler streiten darüber, ob die Resolution des alten Repräsentantenhauses dann überhaupt noch gültig ist. Es ist allerdings unwahrscheinlich, daß die Demokraten eine Neuaufnahme des gesamten Verfahrens anstreben werden.

Auch müssen die Vertreter der Anklage noch bestätigt werden. Schon da kann das Verfahren wegen der geänderten Mehrheitsverhältnisse im neuen Kongreß zum Stillstand kommen. Wenn nicht, müßten die Anklagepunkte substantiiert und die Beweismittel zusammengetragen werden. Die Anklagepunkte der Impeachment- Resolution sind zwar klangvoll formuliert, aber sehr allgemein gehalten. Vor dem Senat müßte dann die Beweisaufnahme stattfinden, die der Rechtsausschuß des Repräsentantenhauses sich bisher erspart hat. Das Verfahren kann sich somit noch über Monate hinziehen. Vielleicht kommt es im Januar aber auch sehr schnell zu einem Ende. Das Impeachment hat eine nicht vorhersehbare Eigendynamik. So hätte vor sechs Wochen auch niemand damit gerechnet, daß es überhaupt zur Anklageerhebung kommt.

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