Das neue Psychotherapeutengesetz

Ab 1. Januar 1999 muß niemand mehr zu einem Neurologen oder Psychiater gehen, um sich die Notwendigkeit einer Behandlung bescheinigen zu lassen, bevor der Startschuß für eine Therapie gegeben wird. Eine Überweisung ist nicht mehr notwendig. Dennoch wird geraten, eine Fachärztin oder einen Facharzt zu konsultieren, um schwere psychische Erkrankungen oder organische Ursachen für die seelischen Probleme auszuschließen.

Die Kasse übernimmt die Kosten für eine Therapie, wenn sie von einer/m TherapeutIn durchgeführt wird, der/die eine nach bestimmten Kriterien vergebene geschützte Berufsbezeichnung führen darf. Bezahlt werden nur bestimmte Behandlungen wie Verhaltenstherapie und die klassische Analyse.

Das Thema Zuzahlung ist durch das Vorschaltgesetz der neuen Bundesregierung gestrichen – die Eigenbeteiligung von zehn Mark pro Sitzung entfällt.

Der Gesetzestext ist im Internet unter www.dgps.de unter dem Link „Aktuelles“ abrufbar.

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