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Witwe haftet für explodierten Schrittmacher

Grenoble (AFP) – Weil bei der Einäscherung ihres verstorbenen Ehemannes dessen Herzschrittmacher explodierte, ist eine Witwe in der ostfranzösischen Stadt Grenoble zu 110.000 Franc (knapp 33.000 Mark) Schadensersatz verurteilt worden. Die 82 Jahre alte Frau hatte nach dem Tod ihres Mannes im März 1992 fälschlicherweise ein Formular unterschrieben, wonach ihr Mann „keinen Herzschrittmacher oder ein anderes batteriegetriebenes Gerät“ getragen habe. Aufgrund der durch die große Hitze ausgelösten chemischen Reaktion explodierte der Schrittmacher dann bei der Einäscherung.

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