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■ Opfer fordern SchmerzensgeldZivilprozeß um Anschlag von Solingen

Wuppertal (AFP) – Sechs Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genç in Solingen hat gestern vor dem Landgericht Wuppertal die Beweisaufnahme in einem Schadensersatzprozeß gegen die vier Brandstifter begonnen. Vor Beginn der ersten Zeugenvernehmung betonte der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer, Volker Mengel, die strafrechtlichen Aspekte der Tat sollten in dem Zivilverfahren „nicht aufgerollt werden“.

Die Anwälte der Familie Genç äußerten sich zu Prozeßbeginn überzeugt, daß nach dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch das Wuppertaler Gericht zu dem Schluß gelangen werde, daß die Angeklagten den Anschlag begangen haben. Einer der Anwälte der verurteilten Attentäter machte dagegen erneut Zweifel an der Schuld seines Mandanten geltend. Opfer und Hinterbliebene des Anschlags fordern mehr als 300.000 Mark für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden.

Bei dem Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genç in der Solinger Innenstadt waren im Mai 1993 fünf Menschen ums Leben gekommen.

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