■ Opfer fordern Schmerzensgeld: Zivilprozeß um Anschlag von Solingen
Wuppertal (AFP) – Sechs Jahre nach dem verheerenden Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genç in Solingen hat gestern vor dem Landgericht Wuppertal die Beweisaufnahme in einem Schadensersatzprozeß gegen die vier Brandstifter begonnen. Vor Beginn der ersten Zeugenvernehmung betonte der Vorsitzende Richter der 5. Zivilkammer, Volker Mengel, die strafrechtlichen Aspekte der Tat sollten in dem Zivilverfahren „nicht aufgerollt werden“.
Die Anwälte der Familie Genç äußerten sich zu Prozeßbeginn überzeugt, daß nach dem Strafsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auch das Wuppertaler Gericht zu dem Schluß gelangen werde, daß die Angeklagten den Anschlag begangen haben. Einer der Anwälte der verurteilten Attentäter machte dagegen erneut Zweifel an der Schuld seines Mandanten geltend. Opfer und Hinterbliebene des Anschlags fordern mehr als 300.000 Mark für die erlittenen körperlichen und seelischen Schäden.
Bei dem Anschlag auf das Haus der türkischen Familie Genç in der Solinger Innenstadt waren im Mai 1993 fünf Menschen ums Leben gekommen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen