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Verkauf trotz Nutzungsrecht

Der Bundesfinanzhof hat jetzt den Rahmen für Immobiliengeschäfte unter Verwandten gelockert. Eigentlich gilt die Prämisse, möglichst „Scheinverträge“ auszuschließen, die lediglich Steuervorteile sichern sollen. Im Fall eines Mannes, der von seiner Mutter eine Wohnung gekauft und von ihr gleichzeitig ein Darlehen zum Kauf erhalten hatte, schritten die Richter nicht ein. Obwohl der Mutter im Kaufvertrag ein lebenslanges Nutzungsrecht (sogenannter Nießbrauch) eingeräumt und ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wurde, verwarf der Bundesfinanzhof Bedenken des zuständigen Finanzamtes, das die Konstruktion nicht akzeptieren wollte (AZ: IXR38/96). Dazu die Richter : Der Nießbrauch könne als eine legitime zusätzliche Absicherung der Mutter betrachtet werden. taz

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