: Verkauf trotz Nutzungsrecht
Der Bundesfinanzhof hat jetzt den Rahmen für Immobiliengeschäfte unter Verwandten gelockert. Eigentlich gilt die Prämisse, möglichst „Scheinverträge“ auszuschließen, die lediglich Steuervorteile sichern sollen. Im Fall eines Mannes, der von seiner Mutter eine Wohnung gekauft und von ihr gleichzeitig ein Darlehen zum Kauf erhalten hatte, schritten die Richter nicht ein. Obwohl der Mutter im Kaufvertrag ein lebenslanges Nutzungsrecht (sogenannter Nießbrauch) eingeräumt und ein entsprechender Mietvertrag abgeschlossen wurde, verwarf der Bundesfinanzhof Bedenken des zuständigen Finanzamtes, das die Konstruktion nicht akzeptieren wollte (AZ: IXR38/96). Dazu die Richter : Der Nießbrauch könne als eine legitime zusätzliche Absicherung der Mutter betrachtet werden. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen