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DokumentationFolter-Vorwürfe

■ Togo dementiert Vorwürfe über Folter und willkürliche Verhaftungen

Noch liegt der ausführliche Bericht der internationalen Menschenrechtsorganisation FIDH (vom 26.1) über Menschenrechtsverletzungen im Vorfeld der für März geplanten Parlamentswahlen nicht komplett vor; bei der gestrigen Asylverhandlung (siehe nebenstehend) brachte Anwalt Günther Werner die in der togoischen Wochenzeitung „Le Crocodile“ veröffentlichten Auszüge dennoch ein, um damit die Gefährdung seines Mandanten im Falle einer Abschiebung zu belegen. Bei Gericht stellte Rechtsanwalt Werner diesbezüglich einen Beweisantrag, über den noch nicht entschieden wurde. Die taz dokumentiert den Artikel aus „Le Crocodile“ sowie die prompte Reaktion der Regierung darauf im Internet auszugsweise.

„Willkürliche Festnahmen und Folter“

„Im Bericht wird aufgedeckt, daß –zahlreiche Personen derzeit ohne Haftbeschluß oder über mehrere Jahre hinweg ohne Urteil inhaftiert sind'. Erwähnt wird das Beispiel eines 25jährigen, der wegen Vergewaltigung seit sechs Jahren ohne Urteil in Haft ist – während die Höchststrafe für das Vergehen fünf Jahre beträgt.

–Andere, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, werden ohne neue Verfahren einfach länger festgehalten. Zeugen berichten, daß es Zentren gibt, die Polizei und Militär unterstehen und der Kontrolle der Justizbehörden entgleiten, so der Bericht.' Darin wird betont, 'daß nicht allein schlechte Arbeitsbedingungen an togoischen Gerichten diese verschiedenen Fälle von Menschenrechtsverletzungen rechtfertigen können.“

(Soweit der zitierte Zeitungsbericht.)

„Regierung Togos dementiert“

Die Regierung Togos hat die von der FIDH (...) vorgebrachten Vorwürfe über willkürliche Verhaftungen, Folter und illegale Verfahren am Mittwoch kategorisch dementiert. Auskünften des Generalstaatsanwalts (GA) zufolge hat die FIDH-Gruppe, der während ihres Aufenthaltes in Togo alle Einrichtungen zugänglich gemacht wurden, wozu auch das zivile Gefängnis von Lomé gehört, staatlichen Stellen weder ihre Beobachtungen noch ihre Folgerungen mitgeteilt. Die Vorwürfe konnten deshalb nicht unmittelbar überprüft werden.

Nach Auskunft des GA gibt es in Togo außerdem keine einzige willkürliche Inhaftierung, „und es ist erstaunlich, daß die FIDH verschweigt, daß es in Togo keine politischen Gefangenen gibt“. Aus Sicht des GA könnte dies erklären, „aber auf keinen Fall begründen, daß es zu so vielen Widersprüchen in den veröffentlichten Auszügen aus dem Bericht kommen konnte“.

Dies alles erweckt den Anschein, daß diese Ungenauigkeiten absichtlich in Kauf genommen wurden, um „Togo kurz vor den Parlamentswahlen zu diskreditieren“, behauptete der Generalstaatsanwalt. Die FIDH hat die gleichen Methoden vor einigen Monaten in Tunesien angewendet. Dabei wurden Aspekte des tunesischen Justizsystems mutwillig verschwiegen, und nebenbei unterließ man es, über die Menschenrechtslage in anderen Maghrebstaaten oder arabischen Ländern zu berichten, wo die Menschenrechtssituation allgemein nicht „empfehlenswert“ ist. Aktuelle Zielscheibe ist heute Togo. Aber man muß die Glaubwürdigkeit der Organsiation hinterfragen, deren charakteristischstes Merkmal der Mangel an Objektivität ist. ede

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