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Flüchtlingsräte warnen: Geplante Altfallregelung wirkungslos

■ Eine Arbeitsgruppe der Innenminister von Bund und Ländern plant, einem großen Teil der abgelehnten AsylbewerberInnen ein humanitäres Bleiberecht zu verweigern. Die Ausländerbeauftragte Beck widersetzt sich

Berlin (taz) – Die Innenminister der Bundesländer wollen auf einer Sonderkonferenz am 25. Februar in Bonn eine Altfallregelung für abgelehnte Asylbewerber beschließen. Wie die taz erfuhr, käme jedoch nach den derzeitigen Plänen fast keiner der offiziell 525.000 in Deutschland lebenden abgelehnten Asylbewerber in den Genuß eines humanitären Bleiberechts. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, äußerte gestern Bedenken. „Eine Regelung, die ähnlich wie die Altfallregelung 1996 niemanden erreicht, wäre inakzeptabel“, sagte sie der taz.

Die neue Regelung wird seit November in einer Arbeitsgruppe von Vertretern des Bundesinnenministeriums sowie der Innenministerien von Sachsen, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz erarbeitet. Der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Matthias Gärtner (PDS) sowie die Flüchtlingsräte Berlin und Rheinland- Pfalz berichteten übereinstimmend, die Arbeitsgruppe plane eine umfangreiche Reihe von Ausschlußkriterien. Die problematischste Voraussetzung für ein Bleiberecht sei, daß die Flüchtlinge innerhalb kürzester Zeit eine Arbeitsstelle finden müßten.

Nach dem 1997 novellierten Arbeitsrecht erhalten Ausländer, die erstmals in der Bundesrepublik arbeiten, nur eine Arbeitserlaubnis, wenn sich ihre Bezahlung an den üblichen Tarifen orientiert. Für Leute, die seit Jahren per Gesetz zum Nichtstun verdammt sind, ist es utopisch, eine solche Stelle zu finden. Marieluise Beck teilte die Kritik: „Bei Flüchtlingen, die aufgrund restriktiver Regelungen bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen bisher vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren, kann man nicht erwarten, daß sie über Nacht einen Arbeitsplatz finden.“

Generell ausgeschlossen von der Bleiberechtsregelung sollen Staatsbürger aus Jugoslawien und aus Bosnien sein. Umstritten ist offenbar, ob auch Vietnamesen unter die Ausschlußklausel gefaßt werden. „Der pauschale Ausschluß von Gruppen ist mit der humanitären Zielsetzung einer Altfallregelung nicht zu vereinbaren“, mahnte die Ausländerbeauftragte.

Beck erklärte, sie erwarte von einer neuen Regelung, daß sie nicht weniger, sondern mehr Flüchtlingen als 1996 ein Bleiberecht einräume. Vor zwei Jahren hatten 7.856 Flüchtlinge ein humanitäres Bleiberecht erhalten. Von diesen wäre eine beträchtliche Zahl an der Auflage gescheitert, binnen kürzester Zeit einen Job zu finden.

Nach den Arbeitsergebnissen, so der PDS-Landtagsabgeordnete Gärtner und die Flüchtlingsräte, sollen abgelehnte Asylbewerber ohne Kinder, die seit Anfang 1990 in der Bundesrepublik leben, sowie abgelehnte Asylbewerber mit Kindern, die vor Mitte 1993 einreisten, ein Bleiberecht erhalten.

Thomas Freitag, Sprecher des sächsischen Justizministeriums, das gegenwärtig den Vorsitz in der Innenministerkonferenz innehat, bestätigte, daß auf der Sonder-Innenministerkonferenz am 25. Februar das Thema Altfallregelung auf der noch unbestätigten Tagesordnung stehen soll. Zu Inhalten einer geplanten Regelung wollte er sich nicht äußern. Marina Mai, pat

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