Hungerstreikender Kurde ohne Rechtsschutz

Dem seit sieben Tagen hungerstreikenden Kurden Recep Öz ist nach Angaben des Flüchtlingsrates gestern der einstweilige Rechtsschutz abgelehnt worden. Damit ist eine heutige Abschiebung laut Flüchtligsrat möglich geworden. Öz wurde gestern in der Abschiebehaftanstalt Grünau in eine geschlossene Zelle verlegt. Es sei zu befürchten, daß jede Kommunikation nach außen verhindert werde. Öz hatte den Angaben zufolge nach seiner Festnahme im Zusammenhang mit den kurdischen Protestaktionen am 17. Februar einen Hungerstreik gegen die Abschiebung von Kurden in die Türkei begonnen. Der 26jährige kurdische Asylbewerber sollte bereits im Juni 1998 abgeschoben werden. Nach einem Hungerstreik wurde er entlassen. taz