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Keine Haftung nach Dachlawine

Ein Hauseigentümer ist nicht automatisch verantwortlich zu machen, wenn von seinem Dach eine Lawine abrutscht. Das haben das Oberlandesgericht Dresden (AZ: 8U696/96) sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 13U87/92) entschieden. Der Kläger, dessen Auto beschädigt wurde, war der Ansicht, der Hausbesitzer hätte den Schnee durchs Dachfenster beseitigen können. Zu gefährlich, urteilten die Richter. taz

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