: Kredit – nichts überstürzen
Wer nicht all das zu Weihnachten bekam, was er wünschte, will vielleicht jetzt selber kaufen. Und wenn's teuer wird und die Kasse leer ist, muß eben ein Kredit her. Niedrige Zinsen verleiten den einen oder die andere, schnell zuzugreifen und erst nach Vertragsabschluß zu rechnen, ob er oder sie den monatlich fälligen Zinsen samt Tilgung auch wirklich gewachsen ist. Das kann teuer werden und leicht in eine unnötige Schuldenspirale münden. Wer seinen Fehler innerhalb einer Woche entdeckt, hat Glück und kann den Kreditvertrag schriftlich – am besten als Einschreiben mit Rückschein – widerrufen. Später ist es nur in Ausnahmefällen möglich, sofort aus dem Vertrag herauszukommen. Ist ein fester Zinssatz vereinbart, kann erst neun Monate nach Vertragsabschluß gekündigt werden. „Dabei muß jedoch immer die Kündigungsfrist von drei Monaten beachtet werden“, rät die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände. Bei veränderlichem Zinssatz gilt die Dreimonatsfrist auch, allerdings jederzeit, also vom ersten Tage nach Vertragsschluß.
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