: Wie weiter mit Oskars Steuergesetzen?
Fährmann Lafontaine ist von Bord gegangen – was passiert mit den Steuergesetzen, die er maßgeblich beeinflußt hat? Gestern steigerte sich der Widerstand gegen die erst vergangene Woche verabschiedeten neuen Besteuerungsrichtlinien erneut: Wirtschaftsverbände und Union forderten, die „komplette Rücknahme“ der Steuerreform – so etwa Arbeitgeberpräsident Hundt.
Zur Diskussion stehen drei Gesetze: die Ökosteuerreform, das Steuerentlastungsgesetz und das scharf kritisierte Gesetz zu den 630-Mark-Jobs. Sie sind, nachdem sie der Bundestag in 3. Lesung verabschiedet hatte, bereits dem Bundesrat zugeleitet worden. Einfach zurückziehen kann man sie nicht. „Der Gesetzgeber kann da nicht nach Lust und Laune agieren“, sagte ein Bundesratssprecher. Er verwies auf die „Unverrückbarkeit parlamentarischer Beschlüsse“ – ein Grundsatz der verfassungsrechtlichen Literatur. Die Bundesratsausschüsse haben die Ökosteuer, 630-Mark-Jobs und Steuerentlastung im übrigen bereits behandelt – und ihrem Plenum für den 19. März zur Annahme empfohlen. So weit scheint alles klar zu sein, rückten nicht wachsweiche und gewundene Formulierungen aus der SPD die Gesetze ins Zwielicht. „Ich würde es für falsch halten, die Gesetze zurückzuziehen“, sagte etwa der haushaltspolitische Sprecher der SPD, Hans-Georg Wagner, unbestimmt. Bundeskanzler Schröder ließ die Diskussion auf seine Art offen: Die Gesetze würden nicht zurückgezogen, meinte er und fügte an: „Wenn es Veränderungen geben sollte, weil sie unausweichlich sind, wird man das bei anderen Projekten wie der Unternehmenssteuerreform tun.“
Neue Unternehmenssteuern diskutiert die Koalition gerade; sie will sie im November beschließen. Nach Informationen der taz ist im Gespräch, die beiden Körperschaftssteuern und die Einkommenssteuer für gewerbliche Einkünfte zu einer einheitlichen „Betriebssteuer“ zusammenzufassen. Die Steuersätze würden dabei auf zunächst 35 Prozent (2000) und dann weiter auf 30 Prozent (2002) heruntergesetzt; bislang liegen sie bei 40 bzw. 45 Prozent. cif
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