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Corinna May in Tränen aufgelöst!

Hamburg (dpa/) – Die Bremer Sängerin Corinna May, Siegerin der deutschen Vorentscheidung zum Grand Prix Eurovision, darf nicht am internationalen Finale am 29. Mai in Jerusalem teilnehmen. Wie die Pressestelle des Norddeutschen Rundfunks mitteilte, sind nach den Eurovisionsregeln alte Musiktitel, die bereits vor 1999 veröffentlicht worden sind, von der Teilnahme am Grand Prix ausgeschlossen. Das Lied von Corinna May „Hör den Kindern einfach zu“ war aber bereits 1997 mit einem anderen Text und einem anderen Sänger auf einer CD erschienen. Dies habe der Komponist des Liedes, Frank Zumbroich, bestätigt. Nach Angaben ihres Vaters hat Corinna May davon nichts nicht gewußt. „Corinna ist in Tränen aufgelöst und kann selbst keine Stellungnahme abgeben“, sagte Vater Heinz G. Meyer. Es müsse geprüft werden, ob bei der Plattenfirma Polydor Fehler gemacht wurden, forderte Corinnas Vater. Schließlich seien die Eurovisionsregeln dort bekannt. „Irgend jemand hätte Corinna sagen müssen, daß das Lied schon alt ist. In diesem Fall hätte sie es erst gar nicht gesungen“, erklärte Meyer weiter.

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