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Bewag steht unter Strom

■ Das Kartellamt leitet Verfahren gegen Berliner und Karlsruher Energieversorger ein

Berlin (AP/taz) – Leitung frei für fremden Strom. Das Bundeskartellamt setzt die Stromversorger weiter unter Druck, ihre Netze für Konkurrenten zu öffnen und so langfristig den Weg für niedrigere Verbraucherpreise frei zu machen. Kartellamtschef Dieter Wolf kündigte gestern in Berlin Verfahren gegen die Berliner Bewag und die Stadtwerke Karlsruhe an.

In Berlin hatten mehrere Institutionen, darunter das Abgeordnetenhaus und eine Kinokette, Stromversorgungsverträge mit Wettbewerbern der Bewag ausgehandelt. Die Bewag hatte mit Hinweis auf eine Überlastung der Netze die Durchleitung abgelehnt und so die Konkurrenten vorerst aus dem Rennen geworfen.

Regionale Energieversorger, die lange in ihren Gebieten quasi Monopole hatten, sind seit 1996 verpflichtet, Strom und Gas von Konkurrenten gegen Gebühr durch ihre Netze zu leiten. Ziel ist es, den Wettbewerb anzukurbeln. Die marktbeherrschenden Unternehmen können die Durchleitung laut Energiewirtschaftsgesetz nur verweigern, wenn sie „aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen (...) nicht möglich oder nicht zumutbar ist“.

Bisher hat das Kartellamt erst ein Musterverfahren abgeschlossen und dabei die Durchleitung erreicht. Ein weiteres Verfahren läuft seit Februar.

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