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Billigjobs sind etwas teurer

■ Heute tritt das umstrittene Gesetz zu den 630-Mark-Jobs in Kraft. Ostlöhne werden auf Westniveau erhöht. Arbeitgeber können ihre Beiträge jetzt nicht mehr vom Lohn abziehen

Bisher ist der Verwaltungsaufwand erträglich, „es ist zu schaffen“, sagt Eckard Schumann von der Oberfinanzdirektion Berlin. Die Behörde hat erste Informationen an die Finanzämter weitergegeben, wie mit den Neuerungen beim 630-Mark-Gesetz umgegangen werden soll.

Heute treten die neuen Regelungen zu den 630-Mark-Jobs in Kraft. Das Entgelt in den neuen Bundesländern wird ab jetzt dem Westlohn angeglichen. Konkret bedeutet das neue Gesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Papierkrieg: Die Arbeitgeber müssen für ihre geringfügig beschäftigten Putzfrauen, Bürogehilfinnen und Aushilfsverkäuferinnen Sozialversicherungsbeiträge zahlen und sie deshalb bei der Versicherung anmelden. Durch den Krankenversicherungsbeitrag entsteht aber kein Versicherungsschutz für die Beschäftigten.

Die geringfügig Beschäftigten wiederum müssen entweder bei ihrem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte vorlegen oder aber einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes mitbringen. Im letzteren Fall zahlen sie keine Steuern. Den Freistellungsbescheid gibt es aber nur, wenn sie keine weiteren Einkünfte haben. Hinzuverdienende Ehefrauen beispielsweise bekommen den Freistellungsbescheid, geringfügig beschäftigte RentnerInnen aber nicht. Als dritte Möglichkeit kann der Arbeitgeber auch wie bisher eine Pauschalsteuer von 20 Prozent für die Minijobber zahlen. Dies wird er aber aus Kostengründen eher nicht tun.

Die Arbeitgeber müssen künftig für ihre geringfügig Angestellten einen pauschalen Sozialversicherungsbeitrag von 22 Prozent an die Krankenkassen zahlen, die dann den Rentenbeitrag weiterleitet. Die Beschäftigten erwerben damit aber keinen Krankenversicherungsschutz. Rentenansprüche können sie nur stellen, wenn sie ihrerseits den Rentenbeitrag noch um 7,5 Prozent Rentenbeitrag aufstocken.

Die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 22 Prozent können die Arbeitgeber im Gegensatz zu der früheren Pauschalsteuer nicht auf die Beschäftigten abwälzen. Entsprechende Lohnkürzungen sind schwierig: Im Gebäudereinigungsgewerbe beispielsweise gilt ein allgemeinverbindlicher Lohntarifvertrag auch für die geringfügig Beschäftigten. „Für viele Unternehmen steigen also die Personalkosten für ihre 630-Mark- Kräfte um 22 Prozent“, erklärt Christine Sudhop, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundes-Innungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks in Bonn. Die großen Gebäudereinigungsfirmen müßten versuchen, dies über höhere Preise bei den Kunden hereinzuholen. „Erst mal bleiben wir auf den höheren Kosten sitzen“, sagt Christian Kloevekorn von der Gegenbauer Gebäudereinigungs GmbH in Berlin.

Die bisherige Pauschalsteuer von 20 Prozent konnten die Arbeitgeber ihren Beschäftigten vom Lohn abziehen, bei den neuen Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Damit wäre immerhin eines erreicht: Die 630-Mark-Jobs sind für die Arbeitgeber tatsächlich etwas weniger attraktiv geworden. BD

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