Kein Risiko für Chefs

■ Kündigungsschutz für BWB-Vorstand

Die öffentlichen Arbeitgeberverbände und die ÖTV haben sich darauf geeinigt, daß es im Zuge der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) über viele Jahre hinweg keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird – auch nicht beim Führungspersonal.

Neben dem Kündigungsschutz für einfache Arbeitnehmer von 15 Jahren wurde für einen Zeitraum von 5 Jahren auch die Zukunft für Vorstände, Geschäftsführer und Prokuristen gesichert. Eine solche Regelung speziell für die oberen Etagen ist höchst ungewöhnlich, besteht doch in der Regel keine Notwendigkeit für eine derartige Absicherung von Führungskräften.

Der Vorstand der Wasserbetriebe unter seinem Chef Bertram Wieczorek befürchtete offenbar, nach dem Verkauf von 49,9 Prozent des Unternehmens an Privatkonzerne nicht mehr allzu lange auf seinem Posten zu sitzen.

Um den Kauf der Anteile des Landes an den Wasserbetrieben haben sich unter anderem die französischen Konzerne Vivendi und Suez Lyonnaise sowie die US-amerikanische Firma Enron beworben. Die Veräußerung soll mindestens zwei Milliarden Mark in die Kassen der Finanzsenatorin bringen.

Auch „für Beschäftigte in geschäftsführenden Positionen muß die Möglichkeit bestehen, nach Beschäftigung in einer ausgegliederten Tochterfirma zur BWB zurückzukommen“, begründet Ernst-Otto Kock von der ÖTV die Vorsichtsmaßnahme. Geht also eine solche Tochterfirma pleite, so ist den Beschäftigten ein gleichwertiger Arbeitsplatz mit gleichem Bruttoeinkommen sicher.

Nach der Einigung zwischen öffentlichen Arbeitgebern und der ÖTV bedarf der Tarifvertrag noch der Zustimmung der Vorstände der Arbeitgeberverbände. Tobias Hinsch