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■ Die Mauer muß weg!

„Wir machen von unserem Hausrecht Gebrauch“, begründete Bausenator Jürgen Klemann (CDU) gestern auf einer Pressekonferenz die polizeiliche Räumung des Mauerstreifens am Leipziger Platz. Zwar wolle der Senat „die Mauer stehenlassen, wo immer es geht“. Die Entfernung von insgesamt 13 Betonsegmenten von landeseigenem Gelände sowie von drei Segmenten vom Grundstück der Sony AG sei jedoch zur „Erschließung der Baumaßnahmen“ notwendig geworden. Dazu zählen nicht zuletzt Arbeiten an Versorgungsleitungen für die Gebäude des Bundesrates und des Finanzministeriums. Auf dem Areal des Postdamer Platzes finden sich insgesamt 37 Bruchstücke der Berliner Mauer. Rechtsgrundlage der Räumung ist eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom vergangenen Mittwoch, das eine Einstweilige Verfügung gegen den Abriß aufgehoben hatte. Eigentumsansprüche des Krefelder Kaufmanns Erich Stanke an den Betonresten hielt die rechtspolitische Sprecherin der Bauverwaltung, Tanja Burian, ebenfalls für unbegründet: „Der meint, er habe die Mauerteile geschenkt bekommen.“ Die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung des Kammergerichts wollte die Senatsverwaltung nicht mehr abwarten. Eine positive Abrißgenehmigung sei gleichfalls nicht nötig. Bis zu einer Entscheidung über ihre endgültige Verwendung bleiben die Mauerteile nun polizeilich sichergestellt. Ein Beschluß sei allerdings erst in „ein bis zwei Jahren“ zu erwarten. Erhalten bleiben den Berlinern diejenigen 16 Mauersegmente, die sich auf dem Gelände des Bundes befinden. Auch auf landeseigenem Gelände bleiben fünf der Mauerreste stehen – auf dem Bürgersteig. Im geplanten Grünbereich am Leipziger Platz stünden diese „besser als jede zeitgenössische Skulptur“, so Klemann. Auch der „markante Wachturm“ soll nach Ansicht des Bausenators stehenbleiben. Andreas Spannbauer

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