Die Emsvertiefung war rechtmäßig

Oldenburg/Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat alle Klagen gegen die Vertiefung der Ems auf 7,30 Meter abgewiesen. Das teilte gestern abschließend die Bezirksregierung Weser-Ems mit. Revision habe das Gericht nicht zugelassen. dpa