: Fahrrad tabu
Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt: Tür geschlossen halten! Erst beim dritten Besuch darf der Pfänder die Wohnung öffnen lassen. Doch wenn er dann auf ein Fahrrad stoßen sollte, geht ihn das nichts an. Darüber informieren zur Zeit die Verbraucherzentralen. Im Gegensatz zum Schmuck oder zur Videokamera diene das Rad der Aufrechterhaltung der Lebensführung. Ebenso wie Radio, Fernseher oder Staubsauger.
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