: Angst vor Beschneidung kein Asylgrund
Trier (dpa) – Die mit Angst vor Beschneidung in ihrer Heimat begründete Asylklage eines nigerianischen Mädchens ist vom Verwaltungsgericht Trier abgelehnt worden. Die weibliche Genitalverstümmelung unter Zwang könne nur eine politische Verfolgung im Sinne des Asylrechts darstellen, wenn sie vom Staat ausginge, teilte das Verwaltungsgericht mit. Nach Auskünften der Organisation „Terre des Femmes“ mißbillige der nigerianische Staat jedoch die Praxis .
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen