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Rechter Aufmarsch

■ Neonazis dürfen in Berlin gegen die Nato demonstrieren, aber nicht mit Naumann

Der von der Polizei untersagte Aufmarsch von Mitgliedern der rechten Szene gegen die Nato-Einsätze in Jugoslawien kann nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts heute doch stattfinden. Allerdings darf dabei der Rechtsextremist Peter Naumann nicht als Redner auftreten, wie das Verwaltungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren entschied.

Im Gegensatz zur Polizei kam das Verwaltungsgericht zu dem Ergebnis, es gebe „keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ dafür, daß bei der angemeldeten Versammlung Straftaten zu erwarten sind. Auch daß für die Veranstaltung von mehreren rechtsgerichteten Organisationen und Parteien geworben werde, rechtfertige ein Versammlungsverbot nicht, weil diese nicht verboten seien.

Es gehöre zum Wesen der freiheitlichen Demokratie, auch die Meinungen von Minderheiten auszuhalten und sie lediglich politisch zu bekämpfen. Daher könne ein Verbot auch nicht auf befürchtete gewalttätige Gegendemos gestützt werden. Gegebenenfalls müsse die Polizei die Versammlung gegen gewalttätige Übergriffe schützen.

Hinsichtlich des Redeverbots für Naumann betonte das Gericht, es gebe Grund zur Annahme, daß er die Gelegenheit zu strafbaren Äußerungen nutze. Maßgeblich für diese Annahme seien kürzlich in der Öffentlichkeit aufgetauchte Flugblätter, die in ihrer Aufmachung an die judenfeindliche Hetzpropaganda im Dritten Reich erinnerten. ADN

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