: Keine Zahlungspflicht für Telefonsex
Stuttgart/Bonn (AFP) – Anrufer müssen Gebühren für Telefonsexgespräche nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Stuttgart nicht bezahlen. Das Gericht entschied bereits im April letztinstanzlich, daß Telekom-Kunden nicht verpflichtet sind, die auf ihrer Telefonrechnung aufgeführten Gebühren für Gespräche mit Sexanbietern zu zahlen. Die Richter beriefen sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes, der Verträge mit Anbietern von Telefonsex im vorigen Jahr grundsätzlich als sittenwidrig und nichtig erklärt hatte. Da die Telekom als „Inkassostelle“ eines solchen Anbieters auftrete, könne der Kunde die Zahlung der betreffenden Rechnungsbeträge verweigern, entschied das OLG. (Az.: 9 U 252/98)
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