: Orienthaus bleibt erst einmal offen
■ Israels Oberster Gerichtshof stoppt die Schließung der PLO-Büros in Jerusalem. Endgültige Entscheidung nach den Wahlen
Jerusalem (rtr) – Der Oberste Gerichtshof Israels hat die für gestern geplante Schließung der PLO-Büros in Ost-Jerusalem gestoppt und eine endgültige Entscheidung auf die Zeit nach den Wahlen am 17. Mai vertagt.
Das Gericht gab der Regierung nun bis zum 18. Mai Zeit, auf eine Petition von Ir Schalem zu reagieren. Am 17. Mai finden die Wahlen des Ministerpräsidenten und des Parlaments in Israel statt. Die Gruppe hatte eine Verschiebung der Schließung gefordert. Sie sei ein gefährlicher Schritt, der Netanjahus Propagandamaschine im Wahlkampf helfen solle, sagte ihr Anwalt Danny Seidemann. Der Direktor des Orienthauses, Faisal el Husseini, wurde vom Gericht aufgefordert, innerhalb von sieben Tage eine Stellungnahme abzugeben.
Husseini erklärte, der Gerichtsentscheid verringere die Möglichkeit einer Konfrontation, die unmittelbar bevorgestanden habe. Die PLO hoffe, daß die endgültige Entscheidung die Anordnung vollständig aufheben werde. Von der Schließung bedroht sind das Büro Husseinis im Orienthaus sowie eine Dienststelle für internationale Angelegenheiten und ein Büro, das die jüdische Siedlungsaktivität beobachtet.
Die Schließung war von Kritikern des Regierungschefs Benjamin Netanjahu, aber auch vom Jerusalemer Bürgermeister Ehud Olmert mißbilligt worden. Die Friedensgruppe Ir Schalem (Eine ganze Stadt) warf Netanjahu vor, mit der Schließung der Büros Wahlpropaganda zu betreiben. Olmert, der Netanjahus Likud-Partei angehört, befürchtete eine weitere Polarisierung der Gesellschaft durch die Aktion zu diesem Zeitpunkt kurz vor der Wahl. Die Schließung der PLO-Büros würde als Wahlkampfaktion gewertet werden und die politischen Differenzen in Israel vergrößern.
Die israelische Regierung begründete ihren Schritt mit dem Vorwurf, die Büros der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) im Orienthaus verträten die palästinensische Autonomieregierung. Dies widerspreche den Abkommen, nach denen die Palästinenserregierung nur im Westjordanland und im Gaza-Streifen aktiv sein dürfe.
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