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Kein Visum trotz Okay der Ausländerbehörde

■ Deutsche Botschaft in Ghana erteilt trotz Zustimmung kein Visum

Der Fall ist eigentlich sonnenklar. Der Ghanaer Kwame A. ist illegal nach Deutschland eingereist und lebt seit anderthalb Jahren mit seiner deutschen Freundin Franziska H. und der gemeinsamen zehn Monate alten Tochter zusammen in Prenzlauer Berg. Der 27jährige zeigte im Herbst vergangenen Jahres seine illegale Einreise bei der Ausländerbehörde an und erklärte sich bereit, das Land zur Wiedereinreise zu verlassen, um die Visumsformalitäten zu erfüllen. Ein Antrag auf Familienzusammenführung wurde aufgrund der Vaterschaft und des gemeinsamen Sorgerechts gestellt.

Die Ausländerbehörde erteilte im Oktober vergangenen Jahres ihre Vorabzustimmung zur Wiedereinreise von Kwame A. – eine Kulanzregelung, die das Verfahren bei Familienzusammenführungen vereinfachen und verkürzen soll und gewöhnlich auch klappt.

Doch in diesem Fall ist seit der Ausreise von Kwame A. im November vergangenen Jahres nach Ghana nichts passiert. „Die deutsche Botschaft dort läßt ihn am ausgestreckten Arm verhungern“, sagt sein Anwalt Dieter Kierzynowski. Trotz der Vorabzustimmung der Ausländerbehörde vom Oktober vergangenen Jahres – „Dem Antrag auf Vorabzustimmung für die Wiedereinreise zu dem nichtehelichen deutschen Kind [...] kann entsprochen werden“, heißt es da – wird ihm die Erteilung eines Visums verweigert.

Auch seine Freundin, die im Januar nach Ghana geflogen ist, konnte nichts ausrichten. „Mir ist der Zutritt zur Botschaft verweigert worden“, so die 26jährige kaufmännische Angestellte. Zur Erklärung habe sie durch den Pförtner einen Zettel bekommen, auf dem ihr mitgeteilt wurde, daß sie die Botschaft nicht betreten dürfe, „um Mißverständnisse zu vermeiden“. Erst sei ihrem Freund gesagt worden, daß er das Visum in wenigen Tagen bekomme und nun werde er seit Monaten ohne Erklärung hingehalten. „Es kann doch nicht sein, daß die Vorabzustimmung nicht anerkannt wird“, sagt sie.

Anwalt Kierzynowski ist überzeugt, daß dem Paar „gezeigt werden soll, was eine Harke ist“. Weil deutsche Botschaften in westafrikanischen Ländern oftmals mit gefälschten Dokumenten zu tun hätten – „das ist wie ein Volkssport“ – solle nun ein Exempel statuiert werden bei jemandem, dessen Identität „zweifelsfrei“ geklärt ist.

Auch Rechtsanwalt Klaus Rosenkranz, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, findet diesen Fall „absolut ungewöhnlich“. Anwalt Kierzynowski, der mehrere „wütende Faxe“ an die deutsche Botschaft geschrieben hat, erwägt jetzt eine Untätigkeitsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt. B. Bollwahn de Paez Casanova

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