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Kurdenfamilie abgetaucht

■ „Dürften in Niedersachsen bleiben“

„Der Fall der kurdischen Familie B. ist dramatisch“, sagt Uwe Helmke von der Asylgruppe Ostertor. Gestern hätten die Eltern und drei ihrer fünf Kinder zur Abschiebung in die Türkei antreten sollen. Doch aus Angst vor Folter und Verfolgung tauchte die Familie, deren Asylantrag in Bremen abgelehnt wurde, obwohl mindestens zwei Mitglieder nach Angaben von Amnesty International auf Fahndungslisten der türkischen Polizei stehen, unter. „Die können unmöglich zurück in die Türkei. Dort wurde der Sohn bereits nach einer ersten Abschiebung festgenommen und gefoltert“, sagt Uwe Helmke.

Nur die beiden erwachsenen Söhne halten sich derzeit noch legal in Deutschland auf. Ihre Fälle seien noch nicht abgeschlossen. Aus Sicht Helmkes ist die geplante Abschiebung der Familie eine Ungerechtigkeit. „In Niedersachsen dürfte diese Familie wohl bleiben. Dort schiebt man solche Härtefälle zur Zeit nicht ab, weil man erwartet, daß sie bleiben können, sobald die neue Altfallregelung, an der Rot-Grün und die Länder noch feilen, in Kraft tritt.“ Eine solche Regelung würde der Lage der Familie gerecht, deren beiden jüngsten Kinder, ein achtjähriges Mädchen und ein 11jähriger Junge, die Türkei nie gesehen haben. „Der Bäckerladen der Familie ist vollständig zerstört“, sagt Helmke. Recherchen hätten die Angaben des Vaters bestätigt, nach denen von den rund 50 Häusern, die es 1988 noch gab, heute nur noch 25 stehen. Für eine großzügige Regelung spreche auch, daß der Vater und die drei Kinder Zusicherungen deutscher Arbeitgeber vorlegen können, nach denen sie ihren Lebensunterhalt weitgehend selbst bestreiten könnten. ede

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