: Wenn das Lachen plötzlich im Hals steckenbleibt
■ Sketch-Protest gegen Altersfeststellung bei jugendlichen Flüchtlingen
Es wirkte schon etwas abenteuerlich, als gestern mittag etwa 50 Personen die enge Treppe des Rechtsmedizinischen Instituts der Charité hochschlichen, immer darauf bedacht, keine Geräusche zu machen. Professor Gunther Geserick, dessen Vorlesung das Ziel der illustren Runde war, war von dem Besuch dann auch ebenso überrascht wie die etwa 30 KommilitonInnen. Daher konnten die ungebetenen Gäste auch zunächst ungestört mit der Vorführung eines Sketches beginnen.
Eine maskierte Frau zog sich bis auf die Unterwäsche aus, während sie von einem Mann im weißen Kittel eingehend begutachtet wurde. Ein Sprecher las derweil die Ergebnisse vor. „Die betreffende Person ist von kräftigem Körperbau. Ihre Zähne sind gut ausgebildet.“ Das Lachen blieb den StudentInnen im Halse stecken, als sie erfuhren, daß diese Szenen für Flüchtlingskinder Realität sind. „In einem vier mal zwei Meter fünfzig großen Raum befanden sich zunächst der nur für die Untersuchung zuständige Arzt, der für die Anfertigung von Fotos anwesend war, der Zahnarzt und eine Betreuerin sowie die angehende Vormünderin des 15jährigen Mädchens. ... Nachdem der Zahnarzt den Raum verlassen hatte, wurde sie aufgefordert, sich komplett auszuziehen, um so die Ausprägung ihrer Geschlechtsmerkmale erkennen zu können.“
Was die Begleitperson eines nordafrikanischen Flüchtlingsmädchens protokollierte, mußten in der Charité seit 1996 ungefähr 150 Flüchtlingsjugendliche für die behördlich angeordnete Altersfeststellung über sich ergehen lassen. In 100 Fällen sollte ihre Strafmündigkeit festgestellt werden. In den übrigen Fällen ging es um den Fortgang ihres Asylverfahrens. Während Flüchtlinge unter 16 Jahren dem Jugendamt unterstehen, müssen Jugendliche über 16 Jahre ihren Asylantrag alleine stellen und werden wie volljährige Flüchtlinge behandelt.
Initiator der Aktion waren das „Büro für medizinische Flüchtlingshilfe e. V“. und „Wildwasser e. V.“, die die Abschaffung der Altersfeststellung fordern. Die Untersuchungen wirkten auf die Betroffenen häufig traumatisierend, während die medizinischen Ergebnisse von der Berliner Ärztekammer als völlig unzuverlässig eingestuft würden. Daher habe das Rechtsmedizinische Institut der Freien Universität im Gegensatz zur Charité eine Durchführung dieser Untersuchungen abgelehnt, sagte eine Sprecherin. „Was wir hier machen, bewegt sich auf dem Boden des geltenden Rechts“, sagte Professor Geserick. Wenn sich junge Frauen vor männlichen Ärzten entkleiden müßten, läge das schlicht an fehlendem weiblichen Personal. Peter Nowak
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