:
■ Nebraska setzt Todesstrafe aus
Das Parlament des Bundesstaates Nebraska hat eine zweijährige Aussetzung von Exekutionen beschlossen – in einem Staat, in dem sich 80 Prozent der Wähler für die Todesstrafe aussprechen. Sollte der Gouverneur des Staates, ein Republikaner und Befürworter der Todesstrafe, die Gesetzesvorlage unterzeichnen – was ungewiß ist –, dürfen zwei Jahre lang Todesstrafen zwar ausgesprochen, aber nicht verhängt werden. In den zwei Jahren soll untersucht werden, ob es in Nebraska gerecht zugeht, wenn zu Tode verurteilt wird. Die Verbrechen der 155 zu lebenslanger Haft Verurteilten seien zum Teil nicht minder scheußlich als die der zehn Verbrecher, die zur Zeit im Todestrakt sitzen, sagte einer der beiden Landtagsabgeordneten, die das Gesetz einbrachten. In Nebraska werden unverhältnismäßig oft Angehörige von Minderheiten zum Tode verurteilt und hingerichtet.
Auch das Parlament von Illinois hat dem Gouverneur eine Aussetzung der Todesstrafe nahegelegt. In Illinois sind seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 bereits 12 Delinquenten freigekommen, die zu Unrecht zum Tode verurteilt waren. pt
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen