: Kirchenasyl statt Flüchtlingslager
■ Polizei und Fernsehteam kamen vergebens: Familie Skoko suchte Schutz vor Abschiebung nach Mazedonien / Innenbehörde wollte die Familie ins Krisengebiet verfrachten
Gestern bei Tagesanbruch standen Polizei und Fernsehen vergeblich vor der Haustür der Familie Skoko. Die geplante Abschiebung der vierköpfigen Familie nach Mazedonien war damit geplatzt. „Wir versuchen jetzt, ihren Aufenthaltsort zu ermitteln“, sagte Hans-Jörg Wilkens, Leiter des Bremer Stadtamts, wenige Stunden später gegenüber der taz. Erst gegen Mittag stellte sich heraus: Die Familie, die seit acht Jahren in Deutschland lebt, ist im evangelischen Kirchenasyl. „Dies war ihre einzige Möglichkeit, sich vor einem mehr als ungewissen Flüchtlingsschicksal im Kriegs- und Krisengebiet zu schützen“, so die Flüchtlingsinitiative Friesenstraße.
Die ehrenamtlichen FlüchtlingshelferInnen hatten eingegriffen, nachdem ParlamentarierInnen vergangene Woche erfolglos versucht hatten, ein Bleiberecht für die Eltern und ihre acht- und zehnjährigen Kinder zu erreichen (siehe taz vom 22.5.). Kurz danach lehnte auch das Verwaltungsgericht einen letzten Eilantrag der Familie gegen ihre Abschiebung ab. Innensenator Ralf Borttscheller (CDU), der als letzte Instanz ein Bleiberecht hätte erteilen können, lehnte dies ab. Es gebe kein Bleiberecht für ausreisepflichtige Mazedonier. Nur Kosovo-Albaner werden aus Deutschland zur Zeit nicht abgeschoben; es liegen „Abschiebehindernisse“ vor; ins Kriegsgebiet verkehren keine zivilen Fluglinien.
Für die Skokos war die Abschiebung nach Skopje damit besiegelt – ausgerechnet in das Gebiet, in dem allein in den vergangenen Tagen erneut Zehntausende Vertriebene aus dem Kosovo eintrafen. In die Region ausgerechnet, die mazedonische Grenzer immer wieder gegen den Flüchtlingsstrom aus dem Kosovo abriegeln – um von der Öffentlichkeit Hilfe zu erzwingen.
„Wir haben den Fall gründlich geprüft“, rechtfertigt Hans-Jörg Wilkens vom Stadtamt die Entscheidung, die ausreisepflichtige Familie abzuschieben. „Die Mutter der Frau lebt in Skopje. Es gibt also keinen Grund anzunehmen, daß die Familie in eins der Flüchtlingslager für die Kosovaren weitergeschickt würde.“ Auch habe die Familie im ersten Asylverfahren Pässe vorgelegt, aus denen hervorging, daß sie die mazedonische Staatsangehörigkeit besitzt. Rechtlich sei die Entscheidung damit einwandfrei – auch wenn dies sicher eine Last für die Familie bedeute.
Die Helfer der Flüchtlingsinitiative glauben zu wissen, welche: Sie fürchten, daß die Familie im Flüchtlingslager landet. „Wie ein Bruder von Frau Skoko, der aus Bremerhaven abgeschoben wurde.“ Bei der Mutter in Skopje sei kein Platz mehr, „die hat schon zwanzig Leute aufgenommen“. Unterdessen bezweifelt Anwalt Jan Sürig die Behörden-Angaben zur mazedonischen Staatsangehörigkeit der Familie. Zwar habe er diese nicht im ersten Asylverfahren vertreten, doch sei nachweisbar, daß die Frau im Kosovo geboren sei. Außerdem gehe offenbar auch das Gericht, dem ja alle Akten vorlägen, nicht von einer mazedonischen Staatsangehörigkeit der Skokos aus. „Im Gerichtsentscheid hieß es jedenfalls, daß die Einbürgerung der Familie in Mazedonien nicht ausgeschlossen sei, weil sie dort zuletzt gelebt hat.“
Auch die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) sieht die Entscheidung der Bremer Innenbehörde kritisch. Im Hinblick auf eine bevorstehende Altfallregelung für Ausländer, die schon lange in Deutschland leben, hätte die Familie gute Aussichten gehabt, in Deutschland bleiben zu dürfen. ede
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