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Koalition für befristete Führungsjobs

Führungspositionen im öffentlichen Dienst sollen künftig zunächst auf Zeit besetzt werden. Nur wenn der Chef nach einer fünfjährigen Amtszeit mit „herausragend“ oder „sehr gut“ bewertet wird, wird ihm die Führungsposition auf Lebenszeit übertragen. Führungskräften, die nur „gut“ oder „befriedigend“ gearbeitet haben, kann die Aufgabe erneut für fünf Jahre übertragen werden. Nur wenn sie dann Topleistung bringen, erhalten sie die Aufgabe auf Lebenszeit. Auf diese Neuregelung des Beamtenrechts haben sich nach langem Ringen SPD und CDU geeinigt. Damit wird die noch unter Innenminister Kanther (CSU) beschlossene Reform des Beamtenrechts auf Länderebene umgesetzt. Wie die SPD-Abgeordnete Kirsten Flesch gestern erklärte, betrifft die Neuregelung rund 145 Stellen. Sie kommt aber nur bei Neueinstellungen zum Tragen. Das Reformpaket erleichtert zudem die Teilzeitarbeit. Der Wunsch nach einer Halbtagsstelle muß nun nicht mehr mit familiären Verpflichtungen (z. B. Pflege) begründet werden und kann bereits bei der Einstellung beantragt werden. Ab dem 55. Lebensjahr kann Altersteilzeit beantragt werden.

Der grüne Abgeordnete Norbert Schellberg stellte gestern anerkennend fest, daß die Große Koalition den Spielraum des Bundesgesetzes „so weit wie möglich“ ausgeschöpft habe. Allerdings käme die Einigung mit anderthalb Jahren Verspätung, kritisierte er. Das Bundesgesetz sei bereits Mitte 1997 in Kraft getreten, die Länder sollten es bis spätestens zum 31. 12. 1998 umsetzen. Diese Frist sei überzogen worden, bemängelte Schellberg. Die CDU hatte eine Neuregelung lange Zeit blockiert, weil ihrer Ansicht nach das Lebenszeit-Prinzip des Beamtenrechts verletzt werde.

Die Neuregelung beinhaltet auch objektivere Beurteilungskriterien für Beamte, über die der Innensenator derzeit noch mit dem Hauptpersonalrat berät. Der Gesetzentwurf muß noch von den Fraktionen von CDU und SPD gebilligt werden und könnte bereits am 1. Juli vom Parlament verabschiedet werden. taz

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