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■ Mit der Kerosinsteuer auf du und duZweiter Rückschlag

Stockholm (taz) – Der EU-Gerichtshof hat die schwedische Ökosteuer auf Flugbenzin für ungültig erklärt. Die Abgabe, die in Schweden von 1995 bis 1997 erhoben wurde, habe im Widerspruch zu EU-Direktiven gestanden und hätte deshalb nicht erhoben werden dürfen, verkündete der EuGH Ende letzter Woche. Der schwedische Staat wird außerdem verurteilt, die eingezogene Steuer an die fraglichen Fluggesellschaften, die klagende Fluggesellschaft Transwede, zurückzuzahlen. Eine Verpflichtung, die – alle anderen Fluggesellschaften eingerechnet – den Fiskus umgerechnet über 100 Millionen Mark kosten kann. Nachdem im Februar bereits Norwegen gezwungen war, eine ähnliche grüne Steuer auf Kerosin wieder abzuschaffen, ist dies der zweite Rückschlag beim Versuch, auf nationaler Ebene den Flugverkehr mit einer Ökosteuer zu belegen.

Wegen internationalen Abkommen zum Luftverkehr, die eine Besteuerung von Kersoin für internationale Flüge ausschließen, sind den meisten Ländern in dieser Frage die Hände gebunden. Doch Schweden versuchte, zumindest den nationalen Flugverkehr zur Kasse zu bitten, um die Umweltbelastung des Fliegens auszugleichen. Da ein solcher nationaler Alleingang von der EU aber nicht erlaubt wird, schaffte Stockholm die Steuer 1997 wieder ab. Vor Gericht ging es um die Zahlungen der Fluggesellschaften an die Staatskasse. Schwedens Regierung argumentierte, daß man tatsächlich nicht Kerosin besteuert habe, sondern die durch den Flugverkehr verursachte Umweltbelastung, was das EU-Recht nicht ausdrücklich verbiete. Eine Argumentation, die der Gerichtshof aber nicht akzeptieren wollte: Schweden habe mit der Abschaffung der Steuer 1997 selbst zu erkennen gegeben, daß man sich im Widerspruch zum EU-Recht sehe. Reinhard Wolff

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